Moin,
vor wenigen Wochen ist in Harpstedt auf der Nordstraße eine 40jährige Radfahrerin von einem Auto bei einem Überholvorgang schwer verletzt worden. Die Kreis Initiative Rad (KIR) hatte in einem Leserbrief darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge die Radfahrer überholen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften mindestens einen Abstand von 1,50 m einhalten müssen, im Zweifel sogar mehr. Außerorts gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von 2 m. Der Überholabstand muss in jedem Fall eingehalten werden, ganz gleich ob sich Radfahrende vorschriftsmäßig auf der Fahrbahn befinden oder nicht. Wer Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird (§ 1 StVO).
Das Unfallopfer hatte alles richtig gemacht. Die Radfahrerin war im Bereich der Unfallstelle vorschriftsmäßig auf die Fahrbahn gewechselt. Doch in der anschließenden öffentlichen Diskussion zum Unfallgeschehen zeigte sich wieder einmal eine erschreckende Unkenntnis zur den geltenden Regelungen der Radwegnovelle.
Die Kreis Initiative Rad (KIR) ruft deshalb für
Samstag den 16.09.2023 um 11 h (Treffpunkt Kirchplatz Harpstedt)
zu einer Aktion für sicheren Radverkehr in Harpstedt auf. Alle Harpstedter Radler, die sich für mehr und sicheren Radverkehr einsetzen sind herzlich eingeladen mitzumachen. Die gemeinsame Fahrradfahrt zur Unfallstelle soll Mängel im baulichen Zustand aufdecken und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Wir brauchen mehr Aufklärung der Gemeinden und des Landkreises und wir brauchen sichere Wegeführungen für Radfahrende.“
Bitte Schutzwesten und Helm nicht vergessen. Poolnudel zur Kenntlichmachung von 1,50 Meter Mindestabstand sind ebenso sinnvoll.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmende.
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