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E Klima 2022 – vielversprechendes Regelwerk

Bei verkehrsplanerischen Maßnahmen bzw. verkehrspolitischen Entscheidungen soll der Klimaschutz priorisiert werden. Die E Klima 2022 zeigen allen Kommunen sinnvolle Handlungsmöglichkeiten zum Klimaschutz in der Verkehrsplanung auf.

„Die Belange des (…) Rad- und Fußverkehrs sind generell gegenüber den Belangen des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs zu priorisieren.“ (E Klima 2022, Steckbrief zur RASt 06, S. 21)

Städte, Gemeinden und Landkreise haben jetzt spürbar mehr Spielraum, um öffentliche Verkehrsmittel (ÖV), Fuß- und Radverkehrzu priorisieren – so sieht es das technische Regelwerk „E Klima 2022 – Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“.

Sämtliche verkehrliche Maßnahmen sollen demnach so gewählt werden, dass sie einen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele leisten.

Das müssen Kommunen und Planungsbüros jetzt wissen:

  1. Verkehrswege sind auf einen abnehmenden KfZ-Verkehr auszulegen.
  2. KfZ-Parken im öffentlichen Raum soll möglichst gering gehalten werden.
  3. Für Fuß- und Radverkehr sind durchgehende, attraktive Netze bereit zu stellen.
  4. Fuß- und Radverkehr sowie öffentlicher Verkehr sind bei der Verkehrsqualität (Flüssigkeit im Streckenverlauf und Wartezeiten an Kreuzungen) gegenüber dem KfZ-Verkehr zu priorisieren.
  5. Der öffentliche Straßenraum soll begrünt und es sollen Versicherungsflächen geschaffen werden.

Am 24.03.2021 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts klargestellt:

„Es ist in Deutschland alles Gebotene zu tun, um den menschengemachten Klimawandel in beherrschbaren Grenzen zu halten.“

Eine Folge aus dem Urteil ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das verbindliche Reduktionsziele vorschreibt, ist für den Bereich der Verkehrsplanung nun die E Klima 2022, die erste Vorgaben machen.

weitere Infos unter: https://www.agfk-bw.de/fileadmin/user_upload/agfk/Angebote/Modell-_und_Forschungsprojekte/Faktenblaetter/AGFK_Faktenblatt_E-Klima.pdf

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