Betrifft: „Radwegsanierung startet am Montag“, erschienen in der NWZ in der Rubrik Lokales vom 17.02.24 sowie die allgemeine Radverkehrsführung lt. „Radwegnovelle“
Im Artikel, der auf bevorstehende – und mittlerweile begonnene – Bauarbeiten in der Vielstedter Straße in Hude hinwies, wird der Begriff „Radweg“ fälschlicherweise verwandt. An benannter Stelle gibt es keinen Radweg. Wie auf etlichen Strecken innerorts in Hude sowie im LK Oldenburg gibt es hier seit der im Jahre 2022 umgesetzten sog. „Radwegnovelle“ einen Fußweg, der mit dem Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ und dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ gekennzeichnet ist. Die korrekte Einordnung ist deshalb von weitreichenderer Bedeutung, weil täglich beobachtet werden kann, dass die Umsetzung besagter Novelle von zu vielen Verkehrsteilnehmern noch nicht verinnerlicht wurde. Dazu gehört auch, dass Radfahrende derart gekennzeichnete Gehwege nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren dürfen, dass sie den dort zu Fuß gehenden Personen stets Vorrang einzuräumen haben und bei schnellerer Geschwindigkeit die (teilweise mit weißen Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichneten) Fahrbahnen zu nutzen haben.
Klaus Kähler und Volker Stannowski
Leserbrief erschienen am 26.02.24 auf nwzonline.
Klasse!!! Und danke für die weitreichende Hintergrundinformation.
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