Die Nordwest Zeitung (NWZ) berichtete am 03.12.2024 über Kritik an der Radverkehrsführung an der Ecke Loh/Goldbergsweg in Dötlingen. Grünen-Ratsfrau Gabriele Roggenthien bezeichnete den Bereich als „saugefährliche Ecke“ und forderte eine bessere Kennzeichnung des Straßenseitenwechsels für Radfahrer. Die Ausschussmitglieder stimmten einstimmig dafür, eine deutliche Markierung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen und die Gesamtsituation zu überprüfen.
Zudem wurde der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen ab 2026 beraten. Mit Fördergeldern sollen Neu- und Umbauten priorisiert werden. Eine Liste wird in der nächsten Sitzung vorgelegt.
Die Aufnahme in die Verwaltungsvorschrift zu § 1 StOV mit Bezug zum Radverkehr und zur Verkehrssicherheit verdeutlicht die Priorität und mündet in der Benennung der gemeinsamen Strategie und Verpflichtung zur „Vision Zero“. Keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden. Verkehrssicherheit geht vor Flüssigkeit des Verkehrs.
Der verpflichtende Radweg von der Oelmühle Richtung Dötlingen Dorfmitte endet an der Straße „Loh“. Danach wird der Weg als verpflichtender Fußweg weitergeführt. Als Fahrradweg ist dieser Weg aus baulichen Gründen nicht geeignet.
Die Radler müssen bei ihrer Fahrt in Richtung Dorfmitte auf die rechte Seite der Straße wechseln. Für PKW gilt zwar ein Tempolimit von 50 km/h. Dieses wird aber von vielen PKW-Fahrern, die kurz vorher von möglichen 100 km/h in diesen auf 50 km/h temporeduzierten Bereich eingefahren sind, nicht eingehalten.
Die Straßenquerung für Fahrradfahrer ist auf der Straße nicht gekennzeichnet. Auch sind auf der Straße, vor der erforderlichen Straßenquerung, keine deutlichen Hinweise für die KFZ-Führer angebracht.
Vorschlag: Die querende Fahrspur für die Radler auf der Straße rot markieren und mit einem 10 cm weißen Rahmen versehen. Etwa einen Meter davor auf jeder Seite „Haifischzähne“ ,mit den Spitzen zu den Autofahrern, auf die Fahrbahn bringen.
Hier nutzt ein Fahrradfahrer die rechte Straßenseite in Richtung Ortsausgang. In Höhe der Straße „Mühlenweg“ muss der Radler die Straße überqueren, um auf der anderen Seite den gegenläufigen verpflichtenden Radweg zu nutzen. Hier ist für den Radler ein kleines Schild angebracht, aus dem hervorgeht, dass der Radler die Richtung wechseln muss. Sicherungsmaßnahmen, die den Autofahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit zwingen, fehlen hier ganz.
Kontakt:Herbert Aschenbeck, DötlingenTEL: 04433-1215E-Mail: herbert.aschenbeck@t-online.de
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