Radverkehr: 30 Euro je Person und Jahr

Der nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) – verabschiedet noch unter der Regierung Merkel in 2021 – sieht 30 € je Person und Jahr für die Förderung des Radverkehrs vor Ort vor. Der Haushalt der Gemeinde Hude weist im Jahr 2024 hingegen für den Radverkehr ganze 0 € aus. Für den Fußverkehr (= Instandsetzung/-haltung eines Gehweges in Wüsting) ist eine Investition von 50.000 € vorgesehen. Da Radfahrende gem. Radwegenovelle als Gast den Gehweg mitbenutzen können wenn sie Schritttempo fahren, erscheinen in der Gemeinde Hude investive Maßnahmen für den Radverkehr offenbar als nicht notwendig. Unberücksichtigt bleibt, dass der Radverkehr seit 2022 grundsätzlich auf die Straße verlegt wurde, wo sich neben Autos, Treckern und Lastwagen nun auch noch Räder bewegen müssen. Für die Belange des KfZ-Verkehrs sind im Haushalt 2024 mindestens 500.000 € ausgewiesen. Investitionen in notwendige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrende sucht man auch in diesem Haushaltsposten vergebens. Der Radverkehr braucht deshalb ein eigenes investives Budget. Dieses muss zügig eingerichtet werden. Es geht um nicht mehr als die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer!

Wunsch und Realität gehen weit auseinander (Bildquelle: Touristik-Palette Hude)

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