Am 22.1.24, schon ein paar Tage her, sehe ich in der NWZ und in der Wildeshauser Zeitung einen Bericht über einen Verkehrsunfall vom 21.1.24 im verkehrsberuhigten Bereich mit einer leicht verletzten Person hier in Wildeshausen.
Dazu hier die Zeitungsberichte: (Kreiszeitung frei zugänglich)
https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/leicht-verletzt-scooter-fahrerin-in-wildeshausen-angefahren-92788608.html
und NWZ:
Eine 14-jährige E-Scooter-Fahrerin ist bei einem Unfall in Wildeshausen leicht verletzt worden. Ein 76-jähriger Autofahrer hatte die Jugendliche in der Innenstadt übersehen.
Wildeshausen – Eine E-Scooter-Fahrerin ist am Sonntag bei einem Verkehrsunfall in Wildeshausen leicht verletzt worden. Gegen 14.30 Uhr war ein 76-jähriger Wildeshauser mit einem Pkw auf der Neuen Straße in Richtung Westerstraße unterwegs. Im Einmündungsbereich zur Westerstraße kollidierte er mit einer 14-Jährigen aus Wildeshausen. Sie befuhr mit einem E-Scooter den Gehweg der Westerstraße in Richtung Rathaus und erlitt durch den Zusammenstoß leichte Verletzungen. Vor Ort war eine Behandlung durch Rettungskräfte erforderlich, teilt die Polizei mit. Die entstandenen Sachschäden waren gering.
Ich habe dann einen Leserbrief verfasst und an die beiden hiesigen Zeitungen gesandt.
Mein Text im Original:
Moin,
Bitte als Leserbrief veröffentlichen, oder falls doch zu lang einen Bericht davon machen, damit die Wildeshauser nicht glauben, dass es in einem verkehrsberuhigten Bereich Fußwege gibt.
Ich lese von diesem Verkehrsunfall, der im verkehrsberuhigten Bereich stattgefunden hat.
Von der Polizei wird mitgeteilt:
……… Im Einmündungsbereich kollidierte er mit der 14-Jährigen, die laut Polizei auf dem Gehweg in Richtung Rathaus unterwegs war. …….
Die neue Straße, wie auch die Westerstraße und weitere sind verkehrsberuhigte Bereiche.
Dort gelten folgende Verhaltensregeln:
Darüber hinaus gibt es folgende Urteile, die die vorgenannten Verhaltensregeln konkretisieren:
Und das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht.
Somit kann hier nicht behauptet werden, dass ein Unfallteilnehmer auf dem Gehweg gefahren sei.
Sehe ich mir Punkt 1. an, kann es eigentlich nicht möglich sein, einen Unfall zu verursachen. Egal zwischen welchen Fahrzeugen und Personen.Leider wird in Wildeshausen der Begriff „Verkehrsberuhigter Bereich“ sehr weitläufig in Sachen Geschwindigkeit ausgelegt. Dazu kommt z.B. in der Bahnhofsstraße noch die Vermutung, dass es sich hier gar nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Diese Straße wurde damals aus Kostengründen laut dem Bürgermeister nicht weiter umgebaut, um durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung) deutlich auch als verkehrsberuhigter Bereich erkennbar zu sein. Das war zu teuer. Punkt.
Solange der komplette verkehrsberuhigte Bereich nicht als Fußgängerzone umgeändert wird, gehe ich davon aus, dass das von der Stadt und Politik nicht gewollt ist. Hier in Wildeshausen herrscht immer noch die Meinung, dass der Autoverkehr immer noch vorrangig zu bewerten ist.
Ein kleiner Hinweis: Bitte keine Kommentare zur Schuldfrage, das ist hier der falsche Ort. Wie es seitens der Polizei zu dem Begriff Gehweg gekommen ist, weiß ich nicht.
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